Mehr als 28 Millionen Deutsche geben jedes Jahr eine Steuererklärung ab (Quelle: Statistisches Bundesamt) — und lassen dabei nach Berechnungen der Lohnsteuerhilfevereine im Schnitt über 1.000 Euro liegen, die ihnen eigentlich zustünden. Der Grund ist selten böser Wille, sondern schlicht Unkenntnis. Das Steuerrecht bietet zahlreiche Möglichkeiten, die Steuerlast zu senken. Hier sind sieben, über die kaum jemand spricht.
1. Homeoffice-Pauschale vollständig ausschöpfen
Seit 2023 können Arbeitnehmer sechs Euro pro Homeoffice-Tag absetzen, maximal 1.260 Euro pro Jahr. Das entspricht 210 Homeoffice-Tagen. Wer allerdings ein separates Arbeitszimmer hat, das ausschließlich beruflich genutzt wird, kann statt der Pauschale die tatsächlichen anteiligen Raumkosten geltend machen — was sich bei höheren Mieten und großen Arbeitszimmern deutlich mehr lohnen kann. Wichtig: Beide Varianten können im selben Jahr nicht kombiniert werden. Rechnen Sie beide durch und wählen Sie die vorteilhaftere.
2. Handwerkerleistungen: 20 Prozent direkt von der Steuer
Wer Handwerker für Reparaturen, Renovierungen oder Wartungsarbeiten im eigenen Haushalt beauftragt, kann 20 Prozent des Arbeitslohns direkt von der Steuerschuld abziehen — bis zu 1.200 Euro pro Jahr. Der entscheidende Punkt: Es muss sich um den Lohnanteil handeln, nicht das Material. Lassen Sie sich deshalb immer eine Rechnung mit getrennten Positionen für Lohn und Material ausstellen, und zahlen Sie niemals bar. Nur Zahlungen per Überweisung werden vom Finanzamt anerkannt.
3. Fortbildungskosten — auch für Kurse, die nicht der Chef anordnet
Werbungskosten umfassen nicht nur den Weg zur Arbeit. Auch Weiterbildungen, Fachbücher, Berufsverbandsbeiträge oder der Sprachkurs, der indirekt der Karriere nützt, können abgesetzt werden. Wichtig ist eine nachvollziehbare berufliche Verbindung. Ein Englischkurs für einen Vertriebsmitarbeiter ist in der Regel problemlos absetzbar; Feng-Shui-Seminare für dieselbe Person eher nicht. Belege aufbewahren — und im Zweifel absetzen und begründen.
4. Außergewöhnliche Belastungen: Krankheitskosten, die zumutbare Last übersteigen
Krankheitskosten wie Zuzahlungen, nicht erstattete Arztrechnungen, Brillen oder Hilfsmittel können als außergewöhnliche Belastungen geltend gemacht werden — aber erst, wenn sie eine sogenannte „zumutbare Belastung" übersteigen, die vom Einkommen abhängt. Für Singles mit mittlerem Einkommen liegt diese bei etwa drei bis vier Prozent des Bruttoeinkommens. Wer über das Jahr viele kleine Kosten hat, sollte alles sammeln: Rezeptgebühren, Fahrkosten zu Ärzten, Kur- oder Rehakosten.
5. Unterhaltszahlungen als Sonderausgaben
Wer an getrennt lebende oder geschiedene Partner Unterhalt zahlt, kann diesen als Sonderausgabe bis zu 13.805 Euro jährlich absetzen — wenn der Empfänger zustimmt und das Formular „Anlage U" unterzeichnet. In der Praxis verweigern viele Empfänger die Unterschrift, weil sie selbst mehr Steuern zahlen müssten. Dann kann alternativ der Betrag als außergewöhnliche Belastung geltend gemacht werden, allerdings mit abweichenden Obergrenzen.
6. Spenden: Auch kleine Beträge lohnen sich
Spenden an gemeinnützige Organisationen sind bis zu 20 Prozent des Gesamtbetrags der Einkünfte steuerlich absetzbar. Für Spenden bis 300 Euro pro Organisation reicht seit 2021 ein einfacher Kontoauszug als Nachweis — kein separater Spendenbeleg nötig. Wer regelmäßig kleinere Beträge spendet, sollte diese bündeln und in der Steuererklärung angeben, auch wenn der individuelle Effekt klein erscheint.
7. Riester-Zulage beantragen — die viele nicht kennen
Riester-Verträge sind umstritten, aber die staatliche Zulage ist real: 175 Euro Grundzulage pro Person und Jahr, plus 300 Euro für jedes nach 2008 geborene Kind. Viele Riester-Sparer wissen nicht, dass sie die Zulage aktiv beantragen müssen — meist über einen Dauerzulageantrag beim Anbieter, der regelmäßig aktualisiert werden sollte, wenn sich die Lebensumstände ändern. Wer das versäumt, verschenkt jedes Jahr staatliche Fördergelder.
Das deutsche Steuerrecht ist komplex, aber es bietet Spielräume. Wer seine Ausgaben systematisch dokumentiert, Belege sammelt und die wichtigsten Abzugsmöglichkeiten kennt, kann die Steuerlast in vielen Fällen um mehrere Hundert bis über tausend Euro pro Jahr senken. Im Zweifel lohnt sich ein Steuerberater oder die Mitgliedschaft in einem Lohnsteuerhilfeverein.



